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Startseite Leistungsbild Persönlichkeit Mitgliedschaften Kontakt Impressum Ingenieur- und Sachverständigenbüro IBVH  Dipl.-Ing. (FH) Ulrich von Hehl M. Eng. VDE Elektrische Anlagen  Sicherheitstechnik  Brandschutz Sachverständigenleistungen

Allg. Sachverständigen-

dienstleistungen

Allgemeine Beratung in Planungs- und Ausführungsfragen

Begutachtung von elektrischen Anlagen und Netzen

Durchführung von Abnahmebegehungen und Feststellen von Ausführungsmängeln

Überprüfung von Dokumentationsunterlagen

Sicherheitstechnische Bewertungen zu Versorgungssicherheit und anlagentechnischem Brandschutz

Erst- und Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0100 Teil 600, VDE 0701-0702

Wiederkehrende Prüfungen von Brandmelde-, Alarmierungsanlagen und Sicherheitsstromversorgungen

nach § 2 SPrüfV, Sachkundigenprüfungen gemäß Abs. 4 Sicherheitsanlagenprüfverordnung (SPrüfV)

Netzberechnungen im Nieder- und Mittelspannungsnetz, Erstellen von Schutz- und Verfügbarkeitskonzepten 

Erstellen von Staffeldiagrammen für Schutzgeräte in elektrischen Netzen

Selektivitätsuntersuchungen im Nieder- und Mittelspannungsnetz

Rechnerische Nachweise / Querschnittsberechnungen für Kabel und Leitungen bei Brandeinwirkung

Mitwirken im selbstständigen Beweisverfahren und Erstattung von Gutachten für Gerichte, Behörden,

Prüfgesellschaften, Unternehmen und Privatpersonen

Erstattung von Schiedsgutachten, Außergerichtliche Einigung / Mediation

Bestandsbewertungen, Sanierungskonzepte

Gutachterliche Stellungnahmen zum Bestandsschutz

Gutachten zu Schadensursachen und -bewertung

Prüfung von Schäden an Elektroanlagen und Geräten für die Versicherungswirtschaft

Gutachten und Bewertungen

In den letzten Jahren werden Planung und Ausführung größerer Bauvorhaben oftmals dem Vier-Augen-Prinzip

unterworfen. Diese Maßnahme dient dem Zweck, die Qualität der Leistungen sicherzustellen, in dem

Komplikationen sowie Planungs- und Ausführungsfehler durch die objektive Meinung Dritter rechtzeitig erkannt

werden, bevor daraus größere Schäden entstehen. Leistungen aus dem technischen Controlling können sein:

Überprüfung von Entwurfs- und Ausführungsplänen anderer Fachplaner

Plausibilitätsprüfung von Kostenschätzungen und -berechnungen

Leistungsstandsbeurteilung hinsichtlich vertraglich vereinbarter Termine

Schlichtungsgespräche bei Streitigkeiten unter Baubeteiligten

Übergeordnete Begutachtung der ausgeführten Bauleistungen und Erstellung von Prüfberichten

Technisches Controlling

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